Hier haben wir einige wichtige Hinweise zum Betrieb eines Fettabscheiders zusammengefasst. Weitere Informationen entnehmen Sie den Betriebshinweisen des Herstellers.
Stoffe, die nicht in den Fettabscheider gehören
In den Fettabscheider sollten keine zerkleinerten Feststoffe gelangen, da diese das Abscheidesystem beeinträchtigen können. Der direkte Einsatz biologisch aktiver Mittel in der Abscheideranlage ist nicht zulässig. Reinigungsmittel, die ins Abwasser gelangen, müssen chlorfrei sein.
Schlamm- und Fettentsorgung
Die Entsorgung von Schlamm und Fett muß regelmäßig und entsprechend der Speicherfähigkeit der Anlage (Schlammfang und Abscheider-Fettsammelraum) erfolgen. Schlammfang und Abscheider müssen mindestens einmal (besser zweimal) im Monat vollständig geleert und gereinigt werden. Die aus der Anlage entnommenen Stoffe sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Das Betriebstagebuch
Ein Betriebstagebuch enthält die Zeitpunkte und Ergebnisse der Eigenkontrolle, von Wartungen und Reparaturen sowie über die Entsorgung von Schlamm und Fett. Das Betriebstagebuch muß sorgfältig geführt werden und ist auf Verlangen der Aufsichtsbehörden oder der kommunalen Kläranlagenbetreiber vorzulegen.
Die Wartung durchführen
Die professionelle Wartung von Fettabscheidern (Inspektionen sowie Dichtheitsprüfungen) führt die Lauterbach Wartungsservice GmbH durch. Erfragen Sie die Konditionen telefonisch unter 09275 / 981-40 oder über das Kontaktformular.