Bei neu gebauten und umgebauten Kleinkläranlagen muss eine Dichtheitsprüfung der Kleinkläranlage erfolgen. Dabei wird durch einen Sachkundigen* der Wasserstand und dessen Pegelabfall in den Einrichtungen zur Abwasserbehandlung gemessen.
Ist der zum Zwecke der Dichtsheitsprüfung voll mit Wasser befüllte Behälter nicht dicht, führt der Wasserverlust zu einer Absenkung des Füllstandpegels. Der Sachkundige vergleicht den höchstzulässigen Pegelabfall mit dem tatsächlichen Pegelabfall. Ist der Pegelabfall innerhalb der Toleranzgrenzen, gilt die Dichtheitsprüfung als bestanden. In einem Protokoll werden die Ergebnisse der Dichtheitsprüfung festgehalten. Dieses Protokoll ist auch notwendig zur Erhalt etwaiger Fördergelder.
*Sachkundiger ist jemand mit dem Sachkundenachweis „Dichtheitsprüfung von Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben“. Grundlage der Dichtheitsprüfung ist das Normblatt DIN 4261, Teil 1 „Wasserdichtheit nach Einbau“ bzw. die Ausführungen in der bauaufsichtlichen Zulasung.
APR