Der Betreiber einer KKA muß für den sachgemäßen Betrieb sorgen. Im Blick haben sollte er die Qualität des Abwasser, die regelmäßige Schlammabfuhr und die regelmäßige Eigenkontrolle. Um die Wartung der Anlage kümmert sich der Wartungsservice.
Das Abwasser
In die Kleinkläranlage darf nur häusliches Schmutzwasser eingeleitet werden. Das Abwasser sollte keine festen Stoffe, wie z.B. Lebensmittelreste, Haare oder Hygieneartikel enthalten. Es sollten keine Fette, Öle und Säuren ins Abwasser gelangen. Auch aggressive Reinigungsmittel, insbesondere solche mit keimtötender Wirkung sowie Desinfektionsmittel sind zu vermeiden.
Mehr Informationen zur kleinkläranlagen-freundlichen Wassernutzung im Bereich „Fragen und Antworten“.
Die Inbetriebnahme & Dichtheitsprüfung
Um eine neu gebaute oder nachgerüstete Kleinkläranlage auf ihr ordnungsgemäßes Funktionieren zu Überprüfen, muss ein Wartungs-Sachkundiger (im Besitz eines Sachkunde-Nachweises) eine Dichtheitsprüfung durchführen. Die Genehmigungsbehörde muss die Anlage schließlich abnehmen. Der ordnungsgemäße Bau bzw. die ordnungsgemäße Nachrüstung sowie die Inbetriebnahme sollten durch die Kleinkläranlagen-Firma bestätigt werden.
Der Betrieb
Der ordnungsgemäße Betrieb einer Kleinkläranlage beinhaltet die regelmäßige Eigenkontrolle, die regelmäßige Wartung durch ein fachkundiges Wartungsunternehmen und die regelmäßige Schlammabfuhr. Näheres ist der Betriebsanweisung des Herstellers bzw. der bauaufsichtlichen Zulassung zu entnehmen. Die Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs und der durchgeführten Wartungen erfolgt durch einen verantwortlichen PSW (Private Sachverständige Wasserwirtschaft) oder durch die zuständige Wasserbehörde.
Die Eigenkontrolle
Durch die regelmäßige Eigenkontrolle bleibt der Betreiber einer Kleinkläranlage über den Zustand der Anlage auf dem Laufenden. So werden Probleme frühzeitig erkannt und können frühzeitig behoben werden. Das spart Reparaturkosten und erhöht die Lebensdauer der Anlage.
Welche Tätigkeiten die Eigenkontrolle umfasst, ist der Betriebsanleitung der Kleinkläranlage bzw. der bauaufsichtlichen Zulassung zu entnehmen. Festgestellte Störungen sind schnellstmöglich zu beseitigen (falls notwendig durch ein Wartungsunternehmen). Die durchgeführten Tätigkeiten sollten immer im Betriebstagebuch der KKA vermerkt werden.
Betriebstagebücher und Checklisten für die Eigenkontrolle finden Sie bei unseren Dokumenten.
Die Wartung
Die Wartung einer Kleinkläranlage darf nicht eigenständig durchgeführt werden, sondern muß von einer Fachfirma erfolgen, die den „Fachkundenachweis zur Wartung von Kleinkläranlagen“ besitzt.
Sinnvoll ist der Abschluss eines Wartungsvertrages, um die regelmäßige, ordnungsgemäße Wartung zu garantieren. Wie häufig gewartet werden muss, hängt vom Typ der Kleinkläranlage und der bauaufsichtlichen Zulassung ab. Die meisten technischen Kläranlagen werden zwei bis dreimal im Jahr gewartet.
Mit der „Lauterbach Wartungsservice GmbH“ haben Sie ein kompetentes Wartungsunternehmen für Ihre Kleinkläranlage gefunden. Erfragen Sie doch ganz einfach unsere Konditionen für die Reparatur, die Wartung oder einen Wartungsvertrag: Angebot anfordern.
Die Schlammabfuhr
Die Rückstände in der Kleinkläranlage müssen, je nach Ergebnis der Schlammspiegelmessung, regelmäßig entsorgt werden. Die Entsorgung ist Aufgabe des Eigentümers oder der Stadt bzw. Gemeinde. Für nähere Informationen zur Abfuhr, zu Entgelten und zu Abholterminen, informieren Sie sich bei ihrer Gemeinde.
Nach der Fäkalschlammabfuhr muss die Kammer sofort wieder mit Wasser aufgefüllt werden, damit die Anlage ordnungsgemäß arbeiten kann. Die Schlammabfuhr ist, neben den Tätigkeiten der Eigenkontrolle und den Wartungsprotokollen, im Betriebsbuch der Anlage zu notieren.